Haftung für Allgemeine Geschäftsbedingungen der sunroots GmbH
10. Februar 2025, Seuzach
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der sunroots GmbH (nachfolgend „sunroots“), gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen – auch Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte – und Produkte von sunroots. Als Kund:in wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit sunroots eine geschäftliche Beziehung pflegt. Die Kund:in erklärt sich mit den AGB einverstanden, indem er:sie die Offerte oder Auftragsbestätigung unterzeichnet oder eine Bestellung per E-Mail tätigt.
Die Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Kund:in wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Ist nichts anderes angegeben, ist die Offerte während 14 Tagen ab Erstelldatum und ausschliesslich für die genannte:n Empfänger:in von Gültigkeit.
Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln und Dienstleistungen auf der Internetseite oder in Werbematerialien der sunroots stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kund:in eine Offerte oder Auftragsbestätigung unterzeichnet oder eine Bestellung per E-Mail tätigt. Vor Absenden der Bestellung kann die Kund:in die Daten jederzeit einsehen und ändern. Die Offerte mit sämtlichen Anhängen ersetzt alle bisherigen schriftlichen und mündlichen Absprachen zwischen den Parteien.
3. Leistungen von sunroots
Grundlage für die von sunroots zu erbringenden Leistungen sind die Vorgaben aus der Offerte und deren Anhänge, sowie die AGB. Sunroots hat seine Lieferungen und Leistungen vollständig nach der bestmöglichen Treue- und Sorgfaltspflicht zu erbringen. Referenzobjekte, Visualisierungen und Muster bieten ein mögliches Bild der Ausführung; sie sind lediglich Typenmuster und nicht verbindlich.
Änderungen in Konstruktion oder Form, die auf Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, sind während der Lieferzeit zulässig, sofern sie den Verwendungszweck des Produktes nicht erheblich ändern und für die Kund:in zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die Materialrechnung wird nach Auftragserteilung fällig und ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Die restlichen Leistungen von sunroots werden mit der Abschlussrechnung nach Fertigstellung der Anlage, zahlbar innert 30 Tagen, verrechnet. Ohne schriftliche Mitteilung der Kund:in gilt eine Leistung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Kund:in im Zahlungsverzug. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist sunroots berechtigt, alle Mahn- und Inkassogebühren, Umtriebsentschädigungen sowie 5% Verzugszins p.a. ab Rechnungsdatum zu erheben.
Massgebend für den Zeitpunkt der Zahlung ist der Zahlungseingang bei sunroots.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von sunroots.
6. Widerrufsrecht
Die Kund:in kann innerhalb von 14 Tagen vom unterzeichneten Vertrag zurücktreten.
Tritt die Kund:in nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurück, werden alle bereits geleisteten Aufwände in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu den Aufwänden, wird eine Umtriebsentschädigung von 5% des Auftragsvolumens inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung
Sunroots steht für Mängel der gelieferten Ware und Installationsleistungen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts ein.
Für die zugekauften Komponenten wie z.B. Wechselrichter, Batteriespeichersysteme, Unterkonstruktionssysteme, Solarmodule, etc. gilt die Garantiezeit des Herstellers. Sunroots leistet nur insoweit Gewähr, als Lieferanten tatsächlich Garantieleistungen erbringen. Lehnen die Lieferanten z.B. eine Garantieleistung ab oder können sie diese nicht mehr erbringen, fällt die Garantie weg.
Wird im Garantiefall die anfallende Montagearbeit für den Ersatz nicht durch den Hersteller übernommen, kann sunroots diesen Aufwand dem:der Kund:in in Rechnung stellen.
Sunroots gibt 2 Jahre Garantie auf die Montagearbeiten ab dem Tag der technischen Inbetriebnahme (oder Abnahme) der Anlage oder des Anlagenteils. Allgemein werden Garantie-Arbeiten nur übernommen, wenn sie durch sunroots ausgeführt werden. Sunroots übernimmt keine Kosten für Arbeiten, die ohne vorherige schriftliche Absprache mit sunroots durch Drittfirmen ausgeführt wurden.
Sunroots haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Bedienung der Ware, unsachgemässe Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe der Kund:in oder Dritter hervorgerufen wurden.
Die Gewährleistung erlischt, wenn an den von sunroots erstellten Anlagen ohne die ausdrückliche Ermächtigung durch sunroots, Änderungen oder Reparaturen durch die Eigentümer:in oder Drittpersonen ausgeführt werden.
Ein optischer Fehler, ein fürs Auge störender, jedoch die Funktion des Bauteils bzw. Bauwerks nicht beeinträchtigender Zustand wie zum Beispiel Kratzer auf Verglasungen etc. gilt nicht als Mangel.
Sunroots schliesst jegliche Haftung für Schäden am Dach aus, die nicht durch die Installation der Photovoltaikanlage verursacht wurden.
Wünscht die Kund:in die Installation einer Photovoltaikanlage trotz Hinweis, dass vorgängig eine Dachsanierung durchgeführt werden muss, schliesst sunroots jegliche Haftung auf Schäden am Dach aus.
8. Lieferzeit
Die Vollendungs- und Liefertermine werden in jedem Falle besonders vereinbart.
Tritt in der Fertigstellung der Arbeiten oder in den Lieferungen aus Gründen, welche sunroots nicht zu vertreten hat (wie Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Material- oder Personalmangel, Arbeitsrückstand anderer Handwerker:innen usw.), eine Verzögerung ein, so wird der vereinbarte Vollendungs- oder Liefertermin entsprechend angepasst. Für Verspätungen dieser Art lehnt sunroots jede Haftung für Schäden ab.
9. Zusammenarbeit mit Drittanbieter:innen
Spezifische Arbeiten können von sunroots an Drittanbieter:innen vergeben werden. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es ausdrücklich nicht. Sunroots tritt dabei als Auftraggeberin auf und stellt die anfallenden Kosten innerhalb der Gesamtrechnung in Rechnung. Sunroots übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die durch Drittanbieter:innen verursacht werden. Sunroots bemüht sich jedenfalls um eine sorgfältige Auswahl der Drittanbieter:innen.
10. Haftung
Sunroots haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet sunroots nur, wenn es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
Die Kund:in ist verpflichtet, sunroots über die Leitungsführung von Elektro-, Sanitär-, Abwasserleitungen etc. im Mauerwerk zu informieren. Es wird jede Haftung von sunroots für Schäden, die aus dem Tätigwerden von sunroots aufgrund von unzutreffenden Informationen resultieren, ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Vertraulichkeit
Die Bedingungen der vorliegenden Offerte bzw. Vertrages sind vertraulich. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der anderen Partei diese Bedingungen gegenüber Dritten offenlegen.
12. Referenzen
Sunroots ist berechtigt, nach Abschluss des Projekts eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten inklusive Bilder als Referenz, insbesondere zu Werbezwecken, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wie Name, Adresse oder Ort erfolgt jedoch nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Kund:in. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
13. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen müssen schriftlich formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
14. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen gelten abschliessend. Sollten Teile der AGB, der Offerte oder des Vertrages unwirksam oder ungültig sein, gelten
die restlichen Bestimmungen weiter. In diesem Fall ist der Vertrag unter Beizug der gesetzlichen und branchenüblichen Regeln so zu gestalten,
dass der wirtschaftliche Erfolg so weit als möglich erreicht wird.
15. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis zwischen sunroots und der Kund:in findet das Recht der Schweiz Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von sunroots in der Schweiz.
Vertragssprache ist Deutsch.